Für Unternehmen mit technischen Entwicklungsprojekten

Forschungszulage-Check für technische FuE-Projekte

Sie entwickeln Produkte, Prozesse, Software oder KI-Lösungen?

Ich prüfe persönlich, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzungen für die steuerliche Forschungszulage erfüllen kann und ob eine Antragstellung bei der BSFZ sinnvoll erscheint – mit Blick auf Neuartigkeit, technische Unsicherheiten und FuE-Aufwand.

Geeignet für bestehende mittelständische Unternehmen mit konkreten Entwicklungsprojekten.

✓ Kostenfreier Forschungszulage-Check mit persönlichem Erstgespräch
✓ Erste Einschätzung zu Förderfähigkeit, FuE-Aufwand und BSFZ-Relevanz
✓ Für innovative Unternehmen aus Deutschland mit konkreten Produkt-, Prozess- oder Technologieentwicklungen

Vertraulich · Persönliche Rückmeldung · Keine Verpflichtung

Ihre persönliche Ersteinschätzung

Klare Ersteinschätzung statt langem Fördermittel-Rätsel

Nach Ihrer Anfrage prüfe ich Ihr Vorhaben fachlich und melde mich mit einer Einschätzung, ob eine Beantragung der Forschungszulage grundsätzlich sinnvoll erscheint.

✓ FuE-Merkmale fachlich einordnen
✓ technische Unsicherheit prüfen
✓ BSFZ-Relevanz einschätzen
✓ nächste Schritte klären

> 15 Jahre Innovations- und Fördermittelberatung

Über 15 Jahre Erfahrung in der Begleitung mittelständischer Unternehmen bei öffentlich geförderten technischen Innovations- und Entwicklungsprojekten.

60+ Projekte

Mehr als 60 Innovationsprojekte initiiert, geplant und begleitet — von der ersten Idee über die Fördermittelbeantragung bis zur strukturierten Umsetzung.

Persönlich

Keine anonyme Online-Prüfung: Sie sprechen direkt mit Alex Hannappel und erhalten eine individuelle Ersteinschätzung zu Ihrer Entwicklungsidee bzw. zu Ihrem FuE-Vorhaben.

Für wen ist der Forschungszulage-Check geeignet?

Der Forschungszulage-Check richtet sich an bestehende Unternehmen mit geplanten, laufenden oder kürzlich abgeschlossenen technischen Entwicklungsprojekten mit eigener Produkt-, Prozess-, Software- oder Technologieentwicklung.

Geeignet ist der Forschungszulage-Check insbesondere für Vorhaben mit:

  • technischer Neuheit oder Weiterentwicklung
  • technischer Unsicherheit oder Entwicklungsrisiko
  • eigenen Entwicklungsmitarbeitenden
  • externer Auftragsforschung oder externen Entwicklungspartnern
  • dokumentierbaren FuE-Aufwendungen
  • konkretem Projektzeitraum und nachvollziehbarem Entwicklungsziel

Nicht geeignet ist der Forschungszulage-Check für:

  • reine Geschäftsideen ohne bestehendes Unternehmen
  • allgemeine Digitalisierung ohne technische Entwicklung
  • Standardsoftware-Einführung
  • Website-, Shop- oder Marketingprojekte
  • reine Investitionen in Maschinen oder Anlagen ohne FuE-Anteil
  • rein steuerliche Einzelfragen ohne konkretes Entwicklungsprojekt
  • Privatpersonen, Gründerideen oder Businesspläne

Produktentwicklung

Sie möchten ein neues technisches Produkt entwickeln und möchten klären, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen eines förderfähigen FuE-Projekts erfüllen kann.

Prozess- oder Verfahrensentwicklung

Sie planen ein neues technisches Verfahren, eine Prozessinnovation oder eine innovative digitale technische Lösung, wobei die Entwicklungsarbeit mit technischen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden ist.

Kooperationsprojekte

Sie prüfen eine Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen, um ein gefördertes FuE-Projekt durchzuführen.

Wobei ich Sie unterstütze

Viele Unternehmen im Mittelstand führen technische Entwicklungsprojekte durch, ohne die Forschungszulage in Anspruch zu nehmen – häufig, weil FuE-Anteile intern nicht klar erkannt, abgegrenzt oder beschrieben werden.

Der Forschungszulage-Check hilft dabei, FuE-Merkmale wie technische Neuheit, Entwicklungsrisiko und planmäßiges Vorgehen frühzeitig einzuordnen und förderfähige Projektanteile sichtbar zu machen.

Ich prüfe mit Ihnen:

ob Ihr Vorhaben grundsätzlich FuE-Charakter hat und damit für eine Beantragung der Forschungszulage geeignet ist

worin die technische Neuheit oder Weiterentwicklung liegt

welche technischen Unsicherheiten und Entwicklungsrisiken bestehen

wie sich das Projekt gegenüber Routineentwicklung, Standardanpassung oder reiner Implementierung abgrenzen lässt

welche internen und externen Aufwendungen grundsätzlich relevant sein können

welche nächsten Schritte für eine belastbare BSFZ-Antragstellung sinnvoll sind

Der Fokus liegt nicht auf einer pauschalen Fördermittelzusage, sondern auf einer fachlich tragfähigen Einordnung Ihres technischen Entwicklungsprojekts.

Wichtig: Der Forschungszulage-Check ersetzt keine Antragserstellung und stellt keine Förderzusage dar.

Sie erhalten eine erste fachliche Einschätzung aus Beratersicht, ob eine Antragstellung in Ihrem Fall sinnvoll erscheint. Eine detaillierte Projektkonzeption, technische Vorhabenbeschreibung oder vollständige Antragsstrategie sind nicht Bestandteil des kostenfreien Erstgesprächs.

Forschungszulage nicht zu nutzen, kann ein Wettbewerbsnachteil sein

Viele mittelständische Unternehmen investieren jedes Jahr in Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Softwareentwicklung oder technische Innovation – ohne systematisch zu prüfen, ob diese FuE-Aktivitäten über die Forschungszulage geltend gemacht werden können.

Wer förderfähige Entwicklungsaufwendungen nicht identifiziert und geltend macht, verzichtet möglicherweise auf finanzielle Mittel, die Wettbewerber bereits zur Entlastung ihrer Innovationskosten nutzen.

Typische Vorhaben

Der Forschungszulage-Check eignet sich zum Beispiel für:

– Entwicklung neuer Produkte oder Produktgenerationen
– technische Weiterentwicklung bestehender Produkte
– Automatisierung und neue Fertigungs-/Prüfprozesse
– Verfahrensentwicklung
– Softwareentwicklung mit technischem Entwicklungsrisiko
– KI-gestützte Systeme mit eigenem Entwicklungsanteil
– Prototypenentwicklung
– Entwicklung technischer Komponenten, Module oder Plattformen
– interne FuE-Projekte mit dokumentierbaren Personalaufwendungen
– Auftragsforschung mit externen Entwicklungspartnern

So funktioniert der Forschungszulage-Check

Vier einfache Schritte vom ersten Kontakt bis zur klaren Einschätzung.

1

Anfrage senden

Sie geben kurz ein paar Informationen über Ihr Unternehmen und Ihr Entwicklungsprojekt über das Formular unten ein.

2

Kurze Vorprüfung

Ich prüfe Ihre Angaben und bereite die wichtigsten Fragen für das telefonische Erstgespräch vor. Im Nachgang zu Ihrer Anfrage erhalten Sie einen konkreten Terminvorschlag per E-Mail.

3

Persönliches Gespräch

Zum vereinbarten Telefontermin (ca. 20 Minuten) besprechen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projektidee und mögliche kritische Punkte.

4

Klare Einschätzung

Sie erfahren, ob ein Antrag auf Forschungszulage in Ihrem Fall grundsätzlich sinnvoll ist und wie die nächsten Schritte aussehen können.

Warum mit Alex Hannappel?

Die Beantragung der Forschungszulage bei BSFZ erfolgt zwar ausschließlich über Online-Formulare. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch darin, das FuE-Vorhaben fachlich sauber zu konzipieren und die entscheidenden Inhalte und Argumente auf begrenztem Raum präzise und nachvollziehbar zu formulieren. Neuartigkeit, technische Unsicherheiten und das planmäßige Vorgehen müssen dabei so dargestellt werden, dass der FuE-Charakter des Vorhabens für die BSFZ klar erkennbar ist.

Entscheidend ist daher weniger die Menge an Text als die Qualität der Argumentation: Was ist technisch neu? Welche Unsicherheiten bzw. technische Risiken bestehen? Warum ist die Lösung nicht bereits Stand der Technik? Und wie soll das Entwicklungsziel systematisch erreicht werden?

Spezialisierung auf Fördermittel für Innovationsprojekte im Mittelstand
Erfahrung mit technischen Entwicklungsprojekten und Förderlogiken
Persönliche Einschätzung statt anonymer Online-Fragebogen
Fokus auf realistische Förderchancen statt pauschaler Versprechen

Häufige Fragen

Nein. Sie kann grundsätzlich von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe beantragt werden.

Ja. Die Forschungszulage kann grundsätzlich auch für bereits begonnene oder abgeschlossene FuE-Vorhaben beantragt werden. Der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ ist vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens möglich. Für die anschließende Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt gelten jedoch Fristen.

Ganz klar: Nein. Entscheidend ist, ob ein Vorhaben FuE-Charakter hat und mit Entwicklungsrisiken verbunden ist, also über Routineentwicklung oder reine Standardanpassung hinausgeht.

Die folgenden 3 Kriterien müssen erfüllt sein:

1. Neuartigkeit der Ziele bzw. Ergebnisse

2. Ungewissheit (Risiken)

3. Planmäßigkeit der Umsetzung

Ein FuE-Projekt muss über Routineentwicklung oder reine Standardanpassung hinausgehen. Entscheidend sind eine technische Neuheit oder Weiterentwicklung, eine technische Unsicherheit bzw. ein Entwicklungsrisiko sowie ein planmäßiges Vorgehen.

Wichtig ist: Reine Markt-, Kosten-, Termin- oder wirtschaftliche Risiken reichen nicht aus. Der Forschungszulage-Check hilft dabei, diese Punkte vorab einzuordnen.

Die Bescheinigungsstelle prüft anhand des digital eingereichten Antrags, ob es sich bei dem Projekt (bzw. bei den beschriebenen Tätigkeiten) tatsächlich um ein förderfähiges FuE-Vorhaben im Sinne der Forschungszulage handelt. Bei einer positiven Bewertung des FuE-Vorhabens stellt die Bescheinigungsstelle eine Bescheinigung aus. Dabei handelt es sich um einen Grundlagenbescheid für die Finanzverwaltung, mit dem im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage beantragt werden kann.

Förderfähig sind vor allem direkt zuordenbare FuE-Aufwendungen: Berücksichtigt werden insbesondere FuE-Personalkosten, bestimmte Eigenleistungen, Aufwendungen für Auftragsforschung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Abschreibungen auf für die FuE-Vorhaben erforderliche Wirtschaftsgüter.

Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommen zusätzlich pauschal 20 % Gemein- und Betriebskosten hinzu.

Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungs-, Vertriebs-, Wartungs- oder Routinetätigkeiten ohne direkten FuE-Bezug.

Nein. Der Forschungszulage-Check ist besonders sinnvoll, wenn Sie noch vor dem Projektstart stehen oder sich in einer frühen Planungsphase befinden. Dann lässt sich besser prüfen, ob und wie ein Antrag auf Forschungszulage sinnvoll vorbereitet werden kann.

Nein. Der Forschungszulage-Check ist eine fachliche Ersteinschätzung und ersetzt weder die Prüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage noch die steuerliche Festsetzung durch das Finanzamt.

Sie erhalten eine Einschätzung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich FuE-Merkmale erkennen lässt und ob sich eine Antragstellung voraussichtlich lohnt. Eine verbindliche Förderentscheidung kann im Forschungszulage-Check nicht garantiert werden.

Der erste Forschungszulage-Check ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Ziel ist eine schnelle Einschätzung, ob ein vertiefter Antragsschritt sinnvoll ist — ohne dass Sie direkt ein Beratungsmandat eingehen müssen.

In einem kurzen persönlichen Gespräch klären wir am Telefon die Ausgangslage Ihres Unternehmens, die technische Projektidee bzw. das FuE-Vorhaben, den Innovationsgrad, den aktuellen Projektstatus und mögliche nächste Schritte für eine Antragstellung.

Kostenfreien Forschungszulage-Check anfragen

Hinterlassen Sie mir Ihre Kontaktdaten. Eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens ist optional. Ich prüfe Ihre Angaben und melde mich persönlich zur Abstimmung eines kurzen Erstgesprächs per E-Mail bei Ihnen.

Für wen ist der Forschungszulage-Check geeignet?

Der Forschungszulage-Check richtet sich an bestehende Unternehmen mit konkreten technischen Forschungseinrichtungen- und Entwicklungsprojekten – unabhängig davon, ob sich das Vorhaben noch in Planung befindet, bereits läuft oder kürzlich abgeschlossen wurde.

Geeignet ist der Check insbesondere für Unternehmen mit Vorhaben in den Bereichen Produktentwicklung, Prozess- und Verfahrensentwicklung, Entwicklung innovativer KI-Software, innovative Automatisierungsvorhaben oder anderen anspruchsvollen technischen Entwicklungsprojekten.

Nicht geeignet ist der Forschungszulage-Check für rein Gründungsideen ohne bestehendes Unternehmen, Privatpersonen, allgemeine Steuerfragen, Standardsoftware-Einführungen, Marketingmaßnahmen oder Vorhaben ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsleistung.

Wenn Ihr Unternehmen bereits besteht und Sie ein konkretes FuE-Projekt durchführen bzw. durchgeführt haben, können Sie hier eine erste Einschätzung zur grundsätzlichen Eignung für die Forschungszulage anfragen.

    Sie investieren in technische Entwicklung?

    Prüfen Sie, ob Ihre FuE-Aufwendungen für die steuerliche Forschungszulage relevant sein könnten – bevor Sie Förderpotenzial ungenutzt lassen, das Ihre Wettbewerber bereits nutzen.